Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MD Solutions Gebäudereinigung OHG (im folgenden MD Solutions) für ihre Leistungen

 

  1. Art und Umfang der Leistung, Geltung der AGB

 

Die MD Solutionsverpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB” genannt) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, die Leistungen der MD Solutions betreffen, mit Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts  und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die die MD Solutions mit ihren o.g. Vertragspartnern (nachfolgend auch ,,Auftraggeber“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt.  Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die MD Solutions ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

 

 

  1. Reinigungspersonal

 

Die MD Solutions stellt die erforderlichen Arbeitskräfte.

 

Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, Personen, die nicht von der MD Solutions sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.

 

 

  1. Reinigungsmittel und Geräte

 

Die MD Solutions stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Ausgenommen, es erfolgt eine abweichende Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der MD Solutions Gebäudereinigung OHG.

 

 

4.Gewährleistung/Auftrageserfüllung

 

Die Leistungen der MD Solutions gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels muss dabei genau beschrieben werden.

 

Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung hat der Auftraggeber unbeschadet der Vorschrift des § 281 Abs. 2 BGB der MD Solutionseine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

 

Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist die MD Solutions zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an die MD Solutions weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

 

  1. Nichtzahlung des Entgeltes

 

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen der MD Solutions nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann die MD Solutionsbei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

 

Der MD Solutionsbleibt es jedoch überlassen, die Höhe ihres Anspruchs nicht im Einzelnen darzulegen und stattdessen als Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Der Auftraggeber hat das Recht, nachzuweisen, dass der MD Solutionsdurch den Abnahmeverzug kein Schaden oder ein Schaden in nur geringerer Höhe entstanden ist.

 

  1. Nebenabreden, Vertragsänderungen

 

Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Ergänzungen  oder Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu  ihrer Wirksamkeit der Textform (§126b BGB). Mit Ausnahme der Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter der MD Solutions nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. 

 

  1. Haftung und Haftungsbegrenzung

 

Die MD Solutionshaftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren leitenden Angestellten verursacht werden. Beruht die Verursachung auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die MD Solutions dem Grunde nach nur dann, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt sind. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, haftet die MD Solutions auch für Schäden, die ihre sonstigen Erfüllungsgehilfen verursachen. Unterliegt die MD Solutions ausnahmsweise einer Haftung im Bereich der einfachen Fahrlässigkeit, so ist ihre Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens begrenzt.

 

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Leistung der MD Solutions in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrische Anlagen o.ä.

 

  1. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

 

  1. Zahlung des Entgelts

 

Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

 

Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen im Rahmen eines kontinuierlichen Reinigungsauftrages stellt die MD Solutionsihre Leistungen jeweils zum letzten des laufenden Monats dem Auftraggeber in Rechnung.

 

Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die MD Solutions berechtigt, ab dem betreffenden Zeitpunkt Zinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

 

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn  Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

 

Ist das Vertragsverhältnis gekündigt, so ist die MD Solutions berechtigt die bis zum Vertragsende geschuldeten Leistungen sofort abzurechnen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Vorausleistung verpflichtet.

 

  1. Vertragsbeginn und -dauer, Vertragskündigung

 

Der Vertragsbeginn richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

 

Die Vertragsdauer für Arbeiten in der Unterhaltsreinigung beträgt — soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist — ab Auftragsbeginn ein Jahr. Wird das  Vertragsverhältnis nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert  es sich jeweils um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Erstlaufzeit  beträgt ebenfalls drei Monate zum Ende der laufenden Auftragsdauer.

 

Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiderseits nach Maßgabe des § 314 BGB unberührt.

 

  1. Vertragswirksamkeit

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.